Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 24

  • Kfz-Käufer (Verbraucher) trägt auch innerhalb der ersten sechs Monate unter Umständen die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels
  • Großkundenrabattabzug nur bei tatsächlichem Rabatt
  • Erforderlichkeit des SV-Honorars nach BVSK-Honorarbefragung
  • Wertminderung auch bei Youngtimer

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 23

  • Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs bei der Berechnung gezogener Nutzungsvorteile
  • Für die Einbeziehung von Geschäftsbedingungen in den Kaufvertrag reicht die Möglichkeit für den Käufer, von den Bedingungen Kenntnis zu nehmen; die in Geschäftsbedingungen vorgenommene Verkürzung der Verjährung ist trotz EU-Richtlinienwidrigkeit wirksam
  • Zur Verweisung an eine günstigere Werkstatt
  • Abtretungserklärung wirksam, Sachverständigenkosten der Höhe nach erforderlich

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 22

  • Abrechnung des Kfz-Vollkaskoschadens – bei Nichtveräußerung ist der fiktive Restwert des regionalen Marktes maßgeblich; Notwendigkeit der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens
  • Motorblockaustausch bei einem Vorführwagen – Offenbarungspflicht und Sachmangel gemäß § 434 I 2 Nr. 2 BGB
  • Wegen fehlender Aktivlegitimation – Kein Anspruch auf restliches Sachverständigenhonorar
  • Desinfektionskosten können auch fiktiv geltend gemacht werden

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 21

  • Sekundäre Darlegungslast zur Vorstandskenntnis
  • „Sehr guter Wartungszustand“ – keine Beschaffenheitsvereinbarung bei Kauf einer gebrauchten Motoryacht
  • Elektrofahrzeughersteller und Umweltbonus
  • AG Ansbach bestätigt Erstattbarkeit strittiger Haftpflichtschäden nach Unfall und verweist auf das Werkstattrisiko, Indizwirkung auch bei noch nicht bezahlter Rechnung gegeben

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 20

  • Annahmeverzugsvoraussetzungen beim (Abgassachmangel-)Rücktritt
  • Kfz-Haftpflichtschaden mit einem Taxi – Verdienstschaden und längere Anmietung aufgrund nicht lieferbarer Ersatzteile
  • Abgetretene restliche Verbringungskosten sind zu erstatten
  • Erstattbarkeit von Verbringungs-, Reinigungs-, Entsorgungs-, Probefahrts- und Desinfektionskosten bei Reparatur nach Kfz-Haftpflichtschaden