Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 44

  • Vertragsgenerator im Rahmen von sogenanntem Legal Tech zulässig?
  • Zur Erstattbarkeit einzelner Schadenpositionen (u.a. Großkundenrabatt und Mietwagenkosten)
  • Kein Verweis auf Alternativwerkstatt laut Prüfbericht bei konkreter Abrechnung
  • Bestreiten der Aktivlegitimation bei vorgerichtlich überwiegender Regulierung ist widersprüchlich


Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 43

  • Verkauf eines Unfallwagens und Bagatellisierung der Vorschäden
  • Berufungsinstanz zur Abtretungserklärung
  • Desinfektionskosten auch bei fiktiver Abrechnung
  • Kfz-Haftpflichtschaden, Indizwirkung der Reparaturrechnung, Bestätigung von Entsorgungskosten, Vorbereitungszeit für Lackierung, wie auch Desinfektionskosten

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 42

  • Hinweise auf Streitbeilegungsverfahren auch auf Webseite erforderlich
  • Fragen zum Ausschluss und der Befristung eines fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts bei Kfz-Leasingverträgen
  • LG Baden-Baden bestätigt teilweise (Mietwagenkosten) bzw. vollumfänglich (Abschlepp-, Stand- und Sachverständigenkosten) zahlreiche Schadenersatzpositionen nach einem Kfz-Haftpflichtschaden
  • Pauschalierung der Nebenkosten sind unzulässig


Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 41

  • Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Kfz-Motor – sekundäre Darlegungslast des Motorenherstellers im Hinblick auf die Frage, wer den Einsatz der Abschalteinrichtigung entschied und davon Kenntnis hatte.
  • Merkantile Wertminderung findet keine steuerliche Berücksichtigung
  • Kfz-Haftpflichtschaden: Abzug für Wertverbesserung auf den Reifenpreis ist nicht gerechtfertigt; Kosten der ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen bestätigt
  • Zur Erstattung von coronabedingten Desinfektionskosten

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 40

  • Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs
  • Standkosten nach Kfz-Haftpflichtschaden auch bei nachfolgender Reparatur ersetzbar
  • Rechtswirksame Abtretungserklärung begründet Sachverständigenhonorar
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger