Newsletter BVSK-Recht aktuell 2022 / KW 03
- Lieferant der Abgassachmangelsoftware schuldet keinen Schadenersatz
- Auch unbezahlte Reparaturrechnung kann Indizwirkung entfalten
- BVSK-Honorarbefragung als geeignete Schätzgrundlage des Sachverständigenhonorars, Nebenkosten sind gesondert zu erstatten
- Kfz-Haftpflichtschaden – Kosten der Corona-Desinfektion sind erstattbar