Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 45

  • Anforderungen an den Vortrag des Geschädigten im Klageverfahren bei Beseitigung eines Vorschadens in Eigenregie
  • Werkstatt- und Prognoserisiko umfasst auch höheren Nutzungsausfall aufgrund von Verzögerungen bei der Reparatur
  • Sachverständigenhonorar bei beschädigten E-Bikes
  • BVSK-Honorarbefragung als geeignete Schätzgrundlage zur Ermittlung ortsüblicher Sachverständigenkosten bestätigt
    AG Schwabach, Urteil vom 14.10.2022, AZ: 1 C 477/22

 

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 44

  • Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs aufgrund Fahrzeugmangel und Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung
  • 130 %-Grenze – Prognoserisiko verbleibt beim Schädiger
  • Sachverständigenhonorar: Kürzungen von Kleinstbeträgen nicht nachvollziehbar
  • Zur Verweisung an eine günstigere Referenzwerkstatt

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 43

  • Gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeugs vom Nichtberechtigten; Beweislast des bisherigen Eigentümers
  • Kfz-Haftpflichtschaden – LG Karlsruhe bestätigt zahlreiche Positionen der Reparaturrechnung und weitere Mietwagenkosten
  • Kein Bagatellschaden bei für Geschädigten nicht ausschließbarer Beschädigung von Sensoren
  • Werkstatt- und Prognoserisiko liegt beim Schädiger

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 42

  • Gebrauchtwagenkauf – Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffend Bindung Vertragsparteien an die Bestellung
  • Bei einer Fahrzeugfinanzierung ist der auf dem regionalen Markt ermittelte Restwert ausschlaggebend
  • Für den Reparaturaufwand sind die Kosten laut Gutachten heranzuziehen
  • Ergänzende Stellungnahme erforderlich

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 41

  • Neuwagenkauf – Voraussetzungen der Gewährung der Umweltprämie für ein zu verschrottendes Altfahrzeug
  • Kfz-Haftpflichtschaden – Bestätigung von Mietwagen- und Abschleppkosten
  • Digitalisierung von Gutachten und deren Abrechnung in den Nebenkosten
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger – unabhängig davon, ob die Werkstattrechnung bezahlt ist; Nebenkosten nach JVEG zugesprochen