Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 43

  • Gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeugs vom Nichtberechtigten; Beweislast des bisherigen Eigentümers
  • Kfz-Haftpflichtschaden – LG Karlsruhe bestätigt zahlreiche Positionen der Reparaturrechnung und weitere Mietwagenkosten
  • Kein Bagatellschaden bei für Geschädigten nicht ausschließbarer Beschädigung von Sensoren
  • Werkstatt- und Prognoserisiko liegt beim Schädiger

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 42

  • Gebrauchtwagenkauf – Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffend Bindung Vertragsparteien an die Bestellung
  • Bei einer Fahrzeugfinanzierung ist der auf dem regionalen Markt ermittelte Restwert ausschlaggebend
  • Für den Reparaturaufwand sind die Kosten laut Gutachten heranzuziehen
  • Ergänzende Stellungnahme erforderlich

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 41

  • Neuwagenkauf – Voraussetzungen der Gewährung der Umweltprämie für ein zu verschrottendes Altfahrzeug
  • Kfz-Haftpflichtschaden – Bestätigung von Mietwagen- und Abschleppkosten
  • Digitalisierung von Gutachten und deren Abrechnung in den Nebenkosten
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger – unabhängig davon, ob die Werkstattrechnung bezahlt ist; Nebenkosten nach JVEG zugesprochen

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 40

  • Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten und Berücksichtigung unfallbedingter Mehrleistungen mittels eines pauschalen Aufschlags
  • Logicheck: Grundhonorar, Nebenkosten und ergänzende Stellungnahme sind erforderlich
  • Weitere unfallbedingte Reparaturkosten (Verbringungskosten, Kosten der Fahrzeugreinigung sowie Desinfektionskosten) zugesprochen
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger – Ersatz der Verbringungskosten und Kosten eines Reparaturablaufplans zugesprochen, Sachverständigenkosten nach Mittelwert HB I und III der BVSK-Honorarbefragung

BVSK-Recht-Aktuell - 2022/KW 40

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 39

  • Nutzungsausfall bei verunfalltem Porsche und vorhandenem Zweitfahrzeug der Marke Ford
  • Unfallbedingte Mietwagenkosten – erheblich längere Anmietdauer geht zulasten des Schädigers
  • HUK-Honorartableau keine taugliche Schätzgrundlage
  • Keine Kostenerstattung für ergänzende Stellungnahme, wenn Geschädigter anwaltlich vertreten