Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 47

  • Erstattbarkeit von Desinfektionskosten im Rahmen der Reparatur eines Kfz-Haftpflichtschadens bestätigt
  • Neues zur Abtretungserklärung und altes zum Bagatellschaden
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Kosten des Sachverständigen für eine ergänzende Stellungnahme bei Kürzung von Kfz-Schäden laut Gutachten sind in angemessener Höhe zu ersetzen

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 46

  • Rücktritt des Händlers vom Kfz-Verkauf wegen nicht fristgemäßer Abnahme und Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs
  • Auch ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen ist vom Schädiger zu bezahlen
  • Das Prognoserisiko liegt beim Schädiger
  • Zusätzliche Kosten der Reparatur aufgrund von COVID-Reinigungskosten sind erstattbar

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 45

  • Mangel oder Verschleiß beim Gebrauchtwagenkauf und Anforderungen an den Vortrag des Käufers bezüglich § 477 Halbs. 1 BGB (früher § 476 Halbs. 1 BGB)
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Neben dem Sachverständigenhonorar sind Fremdleistungen ersatzfähig
  • Verlängerte Anmietung eines Unfallersatzwagens aufgrund der Corona-Pandemie

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 44

  • Beschädigung eines fabrikneuen Fahrzeugs und Abrechnung auf Neupreisbasis
  • Vereinbarung, dass Käufer Risiko eines möglichen Mangels trägt, ist unwirksam / Erheblichkeit eines unbehebbaren Mangels
  • Zusätzliche Kosten der Reparatur aufgrund von COVID-19-Schutzmaßnahmen sind erstattbar
  • BVSK-Abtretungserklärung hält rechtlicher Überprüfung stand – Sachverständigenhonorar ist zu ersetzen

 

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 43

  • Dem Kläger steht im Falle des § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) gegen den Hersteller eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs kein zusätzlicher Zinsanspruch gem. § 849 BGB zu
  • Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung
  • Sachverständigenhonorar nach BVSK-Honorarbefragung ist zu ersetzen
  • Keine Wartepflicht des Geschädigten auf höheres Restwertangebot des Versicherers