Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 13

  • Kein Abzug beim Minderwert beim vorsteuerabzugsberechtigen Geschädigten und voller Ersatz bei den Verbringungskosten
  • Erstattung von unfallbedingten Mietwagenkosten bei Vorliegen von besonderen Gründen auch bei geringem Fahrbedarf gerechtfertigt
  • Pauschale für Telefon und Porto mit dem Grundhonorar abgegolten
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger