Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 06

  • An die Reparaturwerkstatt abgetretener Kfz-Haftpflichtschadenanspruch des Geschädigten beschränkt sich auf die Höhe der kaskovertraglichen Erstattung (Kasko-Select)
  • Fremdleistung nur mit Vorlage der Rechnung erforderlich
  • Zum Umfang der Erstattungspflicht
  • Relevant sind nur Restwertgebote des allgemein zugänglichen regionalen Marktes