Kfz Sachverständigen nach Unfall beauftragen?

 Nach einem Unfall wissen viele nicht ob man als Geschädigter einen Kfz Sachverständigen beauftragen kann.

Bei Schäden die unter der Bagatellgrenze liegen ist es möglich, dass die Versicherung die Übernahme der Kosten für den Sachverständigen ablehnt. Immer erforderlich ist der Sachverständige, für eine unabhängige Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall. Auch zur Beweissicherung nach einem Unfall, bei dem der Unfallhergang strittig ist. Ist ein Verkehrsteilnehmer schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt, trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Kfz Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz Sachverständigen. Nach aktueller Rechtsprechung gehören die Kosten des Kfz Sachverständigen mit zum Schaden und sind dem Geschädigten zu ersetzen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, geben wir gerne Auskunft.