Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 05
- Kfz-Haftpflichtschaden: Zur Begrenzung der Ausfalldauer muss der Geschädigte nicht die eigene Kaskoversicherung in Anspruch nehmen
- Kfz-Mangel bei nicht altersgemäßem Verschleiß und gleichzeitig manipuliertem Tachostand
- Besondere Corona-Hygienemaßnahmen sind im Rahmen der Nebenkosten im Sachverständigenhonorar zu berücksichtigten
- Werkstattrisiko liegt beim Schädiger, Mietwagenkosten nach „Fracke“