Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 29

  • Das Werkstatt- und Prognoserisiko liegt beim Schädiger
  • Gebrauchtwagen mit Unfallschaden und Untersuchungspflicht des Verkäufers
  • Abtretungserklärung genügt dem Transparenzgebot, Sachverständigenhonorar ist zu ersetzen
  • Keine Wartepflicht auf höheres Restwertangebot des Versicherers