Newsletter BVSK-Recht aktuell 2019 / KW 14

  • Fahrzeugkauf – kein Rücktritt bei Unerheblichkeit des Mangels
  • Zulässige Abtretung des Sachverständigenhonorars innerhalb des BVSK-Honorarkorridors
  • Kürzung von konkret angefallenen Reparaturkosten
  • Zwei Abschleppvorgänge sind durch die Versicherung zu bezahlen, wenn diese nachweislich notwendig sind

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