Newsletter BVSK-Recht aktuell 2019 / KW 14
- Fahrzeugkauf – kein Rücktritt bei Unerheblichkeit des Mangels
- Zulässige Abtretung des Sachverständigenhonorars innerhalb des BVSK-Honorarkorridors
- Kürzung von konkret angefallenen Reparaturkosten
- Zwei Abschleppvorgänge sind durch die Versicherung zu bezahlen, wenn diese nachweislich notwendig sind