Newsletter BVSK-Recht aktuell 2019 / KW 31

  • Schadensersatz gegen den Kfz-Betrieb aufgrund nicht ausreichenden Hinweises auf notwendigen Zahnriemenwechsel bei Inspektion (180.000 km)
  • Nicht abschaltbares Notfallsystem ist ein Mangel
  • Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung, Nebenkosten des Sachverständigen nach JVEG + 20%
  • Mietwagen nach Fraunhofer + 15 %
  • Erfahrungswerte des Sachverständigen begründen Wertminderung in Höhe von 900,00 €

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